Entsprechenserklärung nach § 161 AktG:
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der HANSA GROUP AG erklären hiermit, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex” (www.corporate-governance-code.de) in der jeweilig gültigen Fassung entsprochen wurde und auch im Jahr 2010 in der aktuell gültigen Fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen wird, jedoch mit Ausnahme nachfolgender Abweichungen:
- Die für Organmitglieder abgeschlossene D&O Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor (Kodex Ziff. 3.8). Begründung: Das Unternehmen war bisher der Ansicht, dass Motivation und Verantwortung der Organmitglieder durch einen Selbstbehalt nicht verbessert werden. Nach Änderung der Gesetzeslage durch das VorstAG wird der Aufsichtsrat innerhalb der Umsetzungsfrist die notwendige Anpassung vornehmen.
- Der Vorstand hat keinen Sprecher oder Vorsitzenden (Kodex Ziff. 4.2.1). Begründung: Dies wird bei der derzeitigen Anzahl von 2 Vorstandsmitgliedern nicht als sinnvoll erachtet.
- Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung setzen sich aus einem fixen und einem variablen Bestandteil zusammen. Die Höhe der Festbezüge orientiert sich an der ausgeübten Funktion, an der Verantwortung und an der Zugehörigkeit zum Unternehmen. Der variable Bestandteil besteht aus einer erfolgsorientierten Bonuszahlung. Darüber hinaus bestehen Sachbezüge, die im Wesentlichen den steuerlich anzusetzenden Wert der privaten Nutzung von Dienstwagen betreffen. Nach Änderung der Gesetzeslage durch das VorstAG wird mit Blick auf die gesetzlichen Umsetzungsfristen diesbezüglich eine Anpassung vorgenommen (Kodex Ziffer 4.2.2).
- Zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Entsprechenserklärung sehen die bestehenden Vorstandsverträge keine (nachträgliche) Berücksichtigung von positiven und negativen Entwicklungen bei bereits gewährten variablen Vergütungsteilen vor. Begründung: Die damit vorliegende Abweichung vom Kodex ist dadurch begründet, dass bestehende Verträge nicht sofort geändert werden können. Nach Änderung der Gesetzeslage durch das VorstAG wird der Vorstand innerhalb der Umsetzungsfrist die notwendige Anpassung vornehmen (Kodex Ziffer 4.2.3).
- Eine namentliche Offenlegung der Gesamtvergütung sowie Aufteilung in fixe und variable Bestandteile für jedes Vorstandsmitglied erfolgt nicht (Kodex Ziffer 4.2.4). Begründung: In der Hauptversammlung vom 18. August 2006 wurde der Verzicht auf individualisierte Offenlegung der Vorstandsgehälter im Anhang zum Jahres- und Konzernabschluss verabschiedet.
- Ein Vergütungsbericht wird nicht erstellt, insbesondere werden demgemäß auch keine Informationen über Aktienoptionen und Nebenleistungen im Vergütungsbericht veröffentlicht (Kodex Ziff. 4.2.5). Begründung: Da im Rahmen der Corporate Governance Erklärung das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder erläutert wird, halten wir einen separaten Vergütungsbericht für entbehrlich. Wir behalten uns vor, in Zukunft im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu reagieren. Soweit das VorstAG insoweit Vorgaben macht, werden diese in den dort genannten Fristen umgesetzt.
- Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde und wird nicht festgelegt (Kodex Ziff. 5.1.2). Begründung: Dies würde den Aufsichtsrat in der Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder zu sehr einschränken.
- Ausschüsse des Aufsichtsrates werden nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.1). Begründung: Aufgrund der Größe von drei Mitgliedern hält der Aufsichtsrat eine Bildung von Ausschüssen für nicht sinnvoll.
- Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurde und wird nicht festgelegt (Kodex Ziff. 5.4.1). Begründung: Die HANSA GROUP AG sieht darin eine Einschränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen.
- Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären nicht bekannt gegeben (Kodex Ziffer 5.4.3). Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden aus der Mitte des Aufsichtsrates ist dessen ureigene Kompetenz. Sie sollte daher auch in diesem Gremium verbleiben. Die Veröffentlichung von Kandidatenvorschlägen vor endgültiger Abstimmung berührt das Beratungsgeheimnis und ist geeignet, nicht zum Zuge gekommene Kandidaten zu diskreditieren.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben in der Vergangenheit und werden auch künftig keine erfolgsorientierte Vergütung erhalten (Kodex Ziff. 5.4.6). Begründung: Die HANSA GROUP AG hält eine angemessene feste Vergütung für besser geeignet, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Kontrollfunktion Rechnung zu tragen.
- Bisher wurde eine Effizienzprüfung der Tätigkeit des AR nicht durchgeführt. Der Aufsichtsrat erwägt jedoch für die Zukunft, Kriterien für eine Selbstprüfung zu entwickeln oder gegebenenfalls auch eine Überprüfung durch externe Berater vornehmen zu lassen (Kodex Ziffer 5.6).
- Zwischenberichte wurden und werden nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht, sondern binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums. Der Konzernabschluss wird entgegen dem Kodex nicht innerhalb von 90 Tagen, sondern unverzüglich nach Fertigstellung, veröffentlicht werden (Kodex Ziff. 7.1.2). Begründung: Die Gesellschaft kommt ihren Veröffentlichungspflichten jeweils innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen nach. Eine darüber hinaus gehende Verkürzung der Fristen halten Vorstand und Aufsichtsrat aus organisatorischen Gründen und angesichts des damit verbundenen Aufwands nicht für sinnvoll.
Stellungnahme zum Kodex in der Fassung vom 14.06.2007
Stellungnahme zum Kodex in der Fassung vom 12.06.2006
Stellungnahme zum Kodex in der Fassung vom 02.06.2005
Stellungnahme zum Kodex in der Fassung vom 21.05.2003


